Leistungen
Die konkreten gesetzlichen Grundlagen für unsere praktische Arbeit sind folgende:
Für die Jugendhilfe-maßnahmen:
SGB VIII
- §34 Heimerziehung
- §35 intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung
- §35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- §41 Hilfe für junge Volljährige
Für Maßnahmen der Eingliederungshilfe:
SGB XII
- §53 - 60 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
SGB IX
- Gesetz zu Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SbStG
- Selbstbestimmungsstärkungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Alle unsere Angebote der Eingliederungshilfe werden, auf Grund der individuellen Anpassung der Maßnahme, ausschließlich über Einzelvereinbarungen getroffen.
Haus Rheide
vollstationäres, intensivbetreutes Wohnen für männliche Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Erwachsene, 9 Plätze
ABW
Verselbständigung für volljährige Erwachsene, aufsuchend betreut im eigenen Wohnraum
Ankerplatz
heilpädagogische und arbeitspädagogische Tagesförderstätte
interne Beschulungsmaßnahmen
traumatherapeutisches Angbot, 7 Plätze
Haus Brokstedt
vollstationäre Wohnform für Mädchen und Frauen (ab 16 Jahren) mit hohem Beteuungsschüssel, inkl. zweier Trainingswohnungen, 8 Plätze
Think Smart
Bildung und Weiterbildung für unsere Kolleg*innen, z.B. als Fachkraft für Inklusion
Ideen in der sozialen Arbeit, wir verstehen uns als thinktank
Aufnahmeverfahren /Ausschlußgründe
Unser Aufnahmeverfahren in die ibeg - jugendhilfe gestaltet sich in mehreren Schritten:
1. Aufnahmeanfrage
- In der Regel wendet sich der Kostenträger oder der Soziale Dienst einer psychiatrischen Klinik, eine gesetzlicher Betreuer*in oder auch Mitarbeiter*innen einer Schutzstelle mit ihrer Aufnahmeanfrage an uns
- Eine erste Fallvorstellung wird vorgenommen und eine mögliche Maßnahme vorkonzipiert
2. persönliches Vorstellungsge- spräch
- MitarbeiterInnen der Traumahilfe reisen zum gegenwärtigen Aufenthaltsort der BewerberIn. Ein Kennenlerngespräch ermöglicht den Beteiligten, sich einander vorzustellen. So erhält die Klient*in einen ersten Eindruck von ihrer eventuell zukünftigen Wohnstätte und wir erhalten einen ersten Eindruck über die Person und ihre Vorstellungen, aber auch über ihr Störungsbild. Ein Probewohnen in der Einrichtung ist vereinbar
3. interne Fallkonferenz
- Der Fall und das mit dem Kostenträger vorkonzipierte Maßnahmemodell wird auf einer trägerinternen Fallkonferenz vorgestellt und ein Maßnahmeangebot erstellt
- Das Maßnahmeangebot enthält sowohl einen pädagogischen Maßnahmeplan sowie auch ein Kostenmodell. Dies wird dem zukünftigen Kostenträger zur inhaltlichen und finanziellen Genehmigung vorgelegt
4. Aufnahme
- Bei Einigkeit wird ein zügiger Aufnahmetag verabredet, und die Maßnahme beginnt mit einer achtwöchigen Probezeit
5. Erweitertes Verfahren
- Unsere speziellen Zusatzangebote, die sich an Menschen richten, deren Störungsbild von oftmals selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensanteilen durchzogen ist, bedingen oft unser erweitertes Aufnahmeverfahren.
- Hier liegt zusätzlich zum generellen Aufnahmeverfahren ein besonderes Augenmerk auf der Mitwirkungsmöglichkeit und der Mitwirkungsbereitschaft des zukünftigen Bewohners. Dies gilt besonders für Klient*innen mit Aggressionsdurchbrüchen oder stark grenzverletzendem Verhalten, wo die Betreuungsmaßnahme mit unserem Permanentbetreuungskonzept starten soll